Tagfalterschutz Baselland

Ein Projekt der Pro Natura Baselland 

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Im Kanton Baselland sind in den letzten einhundert Jahren etwa 30 Tagfalterarten ausgestorben. Dies entspricht einem Rückgang der Artenvielfalt von mehr als 20%. Die Arbeitsgruppe «Tagfalterschutz Baselland» hat sich zum Ziel gesetzt, die vorhandene Tagfalterfauna zu erhalten und deren Lebensbedingungen zu verbessern. Dazu wurde im Auftrag von Pro Natura Baselland ein Schutzkonzept durch die Hintermann & Weber AG detailliert ausgearbeitet.

In einem ersten Schritt wurde aus 120 Gebieten mit vorhandenen Verbreitungsdaten eine Vorauswahl von 29 potenziellen Vorranggebieten getroffen. Die definitive Auswahl der 27 «Vorranggebiete für den Tagfalterschutz» wurde dann aufgrund von Feldbegehungen vorgenommen, auf denen die Bedeutung der Gebiete und deren Aufwertungspotenzial beurteilt wurden. Im nächsten Schritt wurden für jedes Gebiet Ziele und Massnahmen formuliert. Zudem wurden für zwei der im Kanton besonders gefährdeten Arten – den Schwarzgefleckten Bläuling und das Rostbraune Wiesenvögelchen – auftragsgemäss Aktionspläne erarbeitet.

Die Objektblätter für die Vorranggebiete mit den objektspezifischen Zielen und Massnahmen bilden zusammen mit den Arten-Aktionsplänen den Kern des Konzepts «Tagfalterschutz BL». Daneben entstand eine «Kommentierte Liste der Tagfalterarten des Kantons Baselland», welche die heutige Verbreitung der Arten kommentiert. Die gutachtliche Einteilung in 6 Häufigkeitsklassen zeigt, dass von den aktuell vorkommenden 103 Arten über die Hälfte selten oder sehr selten sind.

Für das weitere Vorgehen zeigt sich, dass bei den neun besonders bedrohten Arten sehr rasch gehandelt werden muss, um ihr Aussterben im Kanton zu verhindern. Die Umsetzung der Massnahmen in den Vorranggebieten soll gemäss der vorgegebenen Prioritätensetzung auf den Objektblättern möglichst bald erfolgen und sich bietende Chancen (Ersatzmassnahmen bei Bauprojekten, Vertragsanpassungen bei ökologischen Ausgleichsflächen, etc.) müssen konsequent genutzt werden. Bei der Umsetzung der Massnahmen aus den Objektblättern und Aktionsplänen sind alle Akteure aus Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft gleichermassen gefordert.

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