Tagfalterschutz Baselland

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Schwarzgefleckter Bläuling (Maculinea arion)

Vorkommen:

Maculinea arion ist über ganz Europa verbreitet. Die Art gilt europaweit als gefährdet (SPEC 3, Van Swaay & Warren, 1999). In der Schweiz kommt die Art heute weit verbreitet in den Alpen sowie seltener im Jura (bis in den Randen) vor. Auch in der Schweiz gilt sie als gefährdet (Duelli, 1994). Vor allem im Jura sind die Bestände der Art stark zurückgegangen, aus dem Mitteland ist sie wahrscheinlich vollständig verschwunden. Im Rahmen des nationales Schutzprogramm für die prioritären Tagfalterarten (Carron et al., 2000) wird ihr hohe Schutzpriorität (SPEC 3) zugewiesen.

Im Kanton Baselland kam die Art noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts sowohl im Tafel- als auch im Kettenjura vor (Altermatt et al., 2006). Der aktuelle Vorkommensschwerpunkt liegt im höheren Kettenjura sowie in Liesberg. Aktuelle Nachweise gibt es nur noch aus sechs Gebieten in zwei Räumen: «Erhollen» (Vorranggebiet Nr. 2; Gemeinde Liesberg), «Oltme-Liesbergerweid» (Vorranggebiet Nr. 4; Gemeinde Liesberg), «Chliweidli» (Vorranggebiet Nr. 8; Gemeinde Lauwil), «Vordere Wasserfallen» (Vorranggebiet Nr. 11; Gemeinde Waldenburg), «Rehhagweid» (Vorranggebiet Nr. 15; Gemeinde Langenbruck), «Lauchweid» (Vorranggebiet Nr. 16; Gemeinden Eptingen und Langenbruck). Alle Teilpopulationen im Kanton Baselland scheinen individuenarm zu sein.

 

Gefährdungsursachen:

 

Grundlagen für den Schutz:

 

Ziel:

Im Kanton Baselland bestehen langfristig zwei Vorkommen des Schwarzgefleckten Bläulings im Laufental (Gebiet Liesberg (-Nenzlingen)) sowie im höheren Faltenjura (Passwang-Rehhag). Langfristig bleibt die Anzahl der besetzten Lebensräume (Weiden) erhalten. Bei einer Begehung zur Hauptflugzeit können in den Gebieten «Erhollen» und «Rehhagweid» durchschnittlich je mindestens zwei Individuen beobachtet werden, in den Gebieten «Oltme-Liesbergweide», «Chliweidli», «Vordere Wasserfallen», «Lauchweid» je mindestens eines.

 

Erhaltungs- und Förderungsmassnahmen:

Um die gesetzten Ziele zu erreichen, müssen vordringlich die aktuell besiedelten Lebensräume durch Beibehalten der Nutzung erhalten bleiben, die bestehenden Lebensräume ausgedehnt und ihre Lebensraumqualität verbessert werden. Auf keinen Fall darf die Bewirtschaftung von extensiver Beweidung auf Mahd umgestellt werden.

 

Erfolgskontrolle:

Wir empfehlen, die Wirkung der getroffenen Massnahmen zu kontrollieren. Im Minimum sollten regelmässige Begehungen zeigen, dass der Schwarzgefleckte Bläuling in einem Gebiet noch vorkommt. Noch besser wird versucht, im Rahmen zeitlich beschränkter Begehungen eine minimale Individuenzahl für die gesamte Fläche zu schätzen. Hierfür sollten zwei oder besser drei Begehungen zur Hauptflugzeit im Juli erfolgen. Um die Bestandesgrösse exakter abschätzen zu können, müssten Fang-Wiederfang-Methoden angewandt werden. Eine Erfolgskontrolle drängt sich insbesondere auch für allfällige Versuche mit angepasster Beweidung auf der Blauen- oder Nenzlinger Weide auf.

 

Hier können Sie das Objektblatt inklusive Legende und Technischem Bericht von Maculinea arion herunterladen:         

Objektblatt Maculinea arion (240 KB)

Zusammenfassung und Legende (2 MB)

Technischer Bericht (800 KB)

                 

 

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